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Bundestag Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA hat für das Jahr 2020 die Förderkonditionen für die modernisierung der Heizungasanlage kräftig erhöht.
Für die Nutzung der Förderangebote steht Ihnen Ihr Handwerker zur Verfügung. Vor dem Start der der Installation müssen die Maßnahmen beantragt werden.

Details zur Förderung finden Sie unter

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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Die neuen Fördermöglichkeiten

CO2-Preis und bessere Förderung machen erneuerbare Heizungen billiger und fossile teurer

Mit dem überarbeiteten Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen für Hauseigentümer erheblich. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen und verbilligen gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bei Heizungen auf Basis fossiler Energien werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis künftig deutlich erhöhen. In den ersten fünf Jahren beträgt der Zuschlag für einen jährlichen Verbrauch von 2.000 Liter Heizöl insgesamt rund 1.200 Euro. In Zukunft soll dieser weiter steigen. Mit einer Austauschprämie der BAFA werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermieanlagen außerdem höher gefördert. Für Dämmmaßnahmen gibt es stark verbesserte Konditionen der KfW. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen. Fazit: Energiesparhäuser werden finanziell deutlich attraktiver als bislang.

Ein zentrales Element des Klimapakets ist eine höhere CO2-Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl, hat die Fachzeitschrift „Gebäudeenergieberater“ ausgerechnet. Der CO2-Preis steigt 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.

2021 bis 2025: 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl

Ein zentrales Element des Klimapakets ist eine höhere CO2-Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl, hat die Fachzeitschrift „Gebäudeenergieberater“ ausgerechnet. Der CO2-Preis steigt 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.

2021 bis 2025: 600 Euro Aufschlag für 1.000 Liter Heizöl

Hauseigentümer, die in einem 150-Quadratmeter-Haus mit einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2.000 Liter Heizölverbrauch pro Jahr leben, müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.200 Euro einkalkulieren. „Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf Eigentümer mit Öl- aber auch Erdgasheizungen künftig noch erheblich höhere Mehrkosten zu“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bei dem Beispielgebäude belaufen sich die Mehrkosten in 20 Jahren auf rund 6.500 Euro. Allerdings ist zu vermuten, dass die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen diese Zusatzkosten noch deutlich erhöhen werden.

Energetische Sanierung steuerlich abschreiben ist nun möglich

Neben der Verteuerung fossiler Heizungen wird die Förderung für energetische Sanierungen ausgebaut: Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abziehen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro steuerlich geltend machen. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuer abgezogen werden.

Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Mehr Geld von BAFA und KfW

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwert-heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.

Geht es um Dämmungen, neue Fenster, die Heizungsoptimierung oder den Anschluss an Wärmenetze, können Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohneigentum sanieren lassen wollen, auch auf die stark aufgewerteten Förderprogramme der KfW zurückgreifen. Kredit- und Zuschussvariante werden nun erstmals gleich hoch gefördert. Die Änderungen gelten ab 24. Januar 2020: Die förderfähigen Kosten zum KfW-Effizienzhaus steigen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro, ein Zuschuss ist – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30.000 und 48.000 Euro möglich. Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro angehoben. In finanzieller Hinsicht sind die KfW- und BAFA-Gelder jetzt ähnlich attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.

Auch die fachliche Überprüfung wurde neu geregelt: Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen, was auch zur Qualitätssicherung empfehlenswert ist. Im Falle der steuerlichen Förderung genügt rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers. Zukunft Altbau empfiehlt, bei komplizierteren Maßnahmen wie einem Heizungstausch oder einer Fassaden- oder Dachdämmung eine Gebäudeenergieberaterin oder einen Gebäudeenergieberater mit einzubeziehen, um Fehler zu vermeiden.

Umdenken ist gefragt

Fazit: Hauseigentümer sollten bedenken, dass Heizungen auf Basis fossiler Energien künftig durch die CO2-Steuer im Betrieb deutlich teuer werden. Erneuerbare Heizungen, die weniger oder kein CO2 ausstoßen, sind davon geringer oder nicht betroffen und erhalten bei der Anschaffung sogar eine deutlich bessere Förderung. „Die Zeit ist nun wirklich reif für klimafreundlichere Heizungen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Quelle:  https://www.zukunftaltbau.de.